Zuchtergänzungsprüfung (Nennung möglich, genauer Termin folgt)
- Prüfungsleiter
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Mf. Karl Maurer
Kroisbach 114
8241 Dechantskirchen
Tel.: 0664 1238807
E-Mail: k.maurer(at)oevfrv.at
- Prüfungsleiter Stv.
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Mf. Ing. Roland Nötstaller
Landshut 33
4273 Unterweißenbach
Tel.: 0664 1301481
- Nennung
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23.11.2025
- Nenngebühr
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Wegen der aktuellen Myxomatose Situation, erheben wir den Bedarf für die ZEP 2025!
Das Nenngeld für Hündinnen-Besitzer von € 40,--
wird vor der Prüfung eingehoben!
Die Rüden-Besitzer zahlen kein Nenngeld!
Ein Antreten zu dieser Prüfung ist nur möglich, wenn der Hund keine zuchtausschließenden Fehler hat!!!!!
- Zusammenkunft
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Wird noch bekannt gegeben
- Weitere Infos:
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Folgende Voraussetzungen sind zum Antreten bei der ZEP notwendig:
- Vereinsinterne Pfostenschau – mindestens „gut“ in Form- und Haarwert
- Anlagenprüfung, Feld- und Wasserprüfung oder VGP
- Jagdliche Eignung (kann bis 24 Monate nachgereicht werden)
- HD-Befundung A oder B und OD-Befundung (kann nachgereicht werden)
- durch eine FCI zertifizierte Gutachterin oder einen FCI
- zertifizierten Gutachter für HD und OD. - eine Prüfung (Anlagen-, Feld- und Wasserprüfung oder VGP) muss beim ÖVfrV geführt worden sein.
Ein Antreten zu dieser Prüfung ist nur möglich, wenn alle angeführten Punkte erfüllt sind!
Für eine Zuchterlaubnis müssen alle Punkte erfüllt sein!